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   VGH Bayern, 22.01.2013 - 1 CS 12.2709   

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VGH Bayern, 22.01.2013 - 1 CS 12.2709 (https://dejure.org/2013,488)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.01.2013 - 1 CS 12.2709 (https://dejure.org/2013,488)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 1 CS 12.2709 (https://dejure.org/2013,488)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO, § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO, § 80 Abs. 5 VwGO
    Verwaltungsprozessrecht: Einstweiliger Rechtsschutz im baurechtlichen Nachbarstreit | Einstweiliger Rechtsschutz im baurechtlichen Nachbarstreit; Änderungsgenehmigung ("Tektur") nach zugunsten des Nachbarn ausgegangenem (ersten) Eilrechtsschutzverfahren; Art der Änderung ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO, § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO, § 80 Abs. 5 VwGO
    Verwaltungsprozessrecht: Einstweiliger Rechtsschutz im baurechtlichen Nachbarstreit | Einstweiliger Rechtsschutz im baurechtlichen Nachbarstreit; Änderungsgenehmigung ("Tektur") nach zugunsten des Nachbarn ausgegangenem (ersten) Eilrechtsschutzverfahren; Art der Änderung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Die gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO erledigt sich nicht durch einen identitätswahrenden Tekturbescheid

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tekturbescheid im Eilverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 671
  • BayVBl 2013, 344
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Änderung der Eilentscheidung des

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2013 - 1 CS 12.2709
    Will der Bauherr erreichen, dass er von der (geänderten) Baugenehmigung Gebrauch machen darf, muss er einen Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO stellen mit dem Ziel, dass der zunächst erfolgreiche Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt wird (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. B.v. 2.8.2007 -1 CS 07.801 - BayVBl 2007, 758).

    Insoweit hält der Senat nicht mehr an der in dem Beschluss vom 2. August 2007 - Az. 1 CS 07.801 -(BayVBl 2007, 758) vertretenen Auffassung fest, Ziel des Änderungsantrags sei die Feststellung, dass die Genehmigung in der Fassung des Tekturbescheids vollziehbar sei.

    Die These, dass nach Ergehen der Eilentscheidung eine Einbeziehung des "neuen Bescheids" nicht mehr in Betracht komme (so BayVGH, B.v. 2.8.2007 - 1 CS 07.801 - juris Rn. 40), ist nicht zwingend und erscheint nicht sachgerecht.

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2013 - 1 CS 12.2709
    Ungeachtet des Umstands, dass eine Verletzung der landesrechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme nicht indiziert (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - DVBl 1996, 1271; BayVGH, B.v. 22.6.2011 - 15 CS 11.1101 - juris), hält das Bauvorhaben nach der Tektur die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen ein, so dass hinsichtlich der Belichtung, Belüftung und Besonnung des Grundstücks des Antragstellers eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots ausscheidet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - 2 B 1095/12

    Aufzehrung des Gebots der Rücksichtnahme und der Anforderungen des § 51 Abs. 7 S.

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2013 - 1 CS 12.2709
    Demgemäß ist der in dem genannten Beschluss des Senats vom 2. August 2007 insoweit vertretenen Auffassung, soweit ersichtlich, die obergerichtliche Rechtsprechung nicht gefolgt (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2012 -15 CS 11.2628 - juris; OVG NRW, B.v. 16.11.2012 - 2 B 1095/12 - juris).
  • VGH Bayern, 22.06.2011 - 15 CS 11.1101

    Nachbarrechtsbehelf; Landwirtschaftliche Maschinenhalle in Dorfgebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2013 - 1 CS 12.2709
    Ungeachtet des Umstands, dass eine Verletzung der landesrechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme nicht indiziert (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - DVBl 1996, 1271; BayVGH, B.v. 22.6.2011 - 15 CS 11.1101 - juris), hält das Bauvorhaben nach der Tektur die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen ein, so dass hinsichtlich der Belichtung, Belüftung und Besonnung des Grundstücks des Antragstellers eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots ausscheidet.
  • VGH Bayern, 21.02.2007 - 15 CS 07.162

    Antrag des beigeladenen Bauherrn auf Abänderung eines Eilbeschlusses, Veränderte

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2013 - 1 CS 12.2709
    Geht man mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Bindungswirkung von nach § 80 Abs. 5 VwGO ergangenen Beschlüssen (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2003 - 23 CS 02.3176 - BayVBl 2003, 405; B.v. 14.9.2006 - 25 CS 06.1474 - juris; B.v. 21.2.2007 - 15 CS 07.162 - NVwZ-RR 2007, 821) davon aus, dass sich diese Beschlüsse nicht durch eine die Identität des Vorhabens wahrende Änderung oder Ergänzung der außer Vollzug gesetzten Genehmigung erledigen, ist es folgerichtig anzunehmen, dass sich der Eilantrag des Nachbarn mit dem Erlass eines Tekturbescheids ebenfalls nicht erledigt, so dass das Rechtsschutzinteresse für einen Änderungsantrag zu bejahen ist, der auf die Ablehnung des zunächst erfolgreichen Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO gerichtet ist.
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 25 CS 06.1474

    Studentenwohnheim, Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung, Unzulässigkeit von

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2013 - 1 CS 12.2709
    Geht man mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Bindungswirkung von nach § 80 Abs. 5 VwGO ergangenen Beschlüssen (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2003 - 23 CS 02.3176 - BayVBl 2003, 405; B.v. 14.9.2006 - 25 CS 06.1474 - juris; B.v. 21.2.2007 - 15 CS 07.162 - NVwZ-RR 2007, 821) davon aus, dass sich diese Beschlüsse nicht durch eine die Identität des Vorhabens wahrende Änderung oder Ergänzung der außer Vollzug gesetzten Genehmigung erledigen, ist es folgerichtig anzunehmen, dass sich der Eilantrag des Nachbarn mit dem Erlass eines Tekturbescheids ebenfalls nicht erledigt, so dass das Rechtsschutzinteresse für einen Änderungsantrag zu bejahen ist, der auf die Ablehnung des zunächst erfolgreichen Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO gerichtet ist.
  • VGH Bayern, 19.03.2012 - 1 NE 12.259

    Bindungswirkung einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2013 - 1 CS 12.2709
    Die hier vertretene Auffassung stimmt auch mit der neueren Rechtsprechung des Senats zur Bindungswirkung von einstweiligen Anordnungen nach § 47 Abs. 6 VwGO und zur Statthaftigkeit eines Antrags analog § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO, der auf Änderung einer solchen Anordnung wegen veränderter Umstände gerichtet ist, überein (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2012 - 1 NE 12.259 - ZfBR 2012, 576; vom 7.8.2012 - 1 NE 12.758 -).
  • VGH Bayern, 29.01.2003 - 23 CS 02.3176
    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2013 - 1 CS 12.2709
    Geht man mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Bindungswirkung von nach § 80 Abs. 5 VwGO ergangenen Beschlüssen (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2003 - 23 CS 02.3176 - BayVBl 2003, 405; B.v. 14.9.2006 - 25 CS 06.1474 - juris; B.v. 21.2.2007 - 15 CS 07.162 - NVwZ-RR 2007, 821) davon aus, dass sich diese Beschlüsse nicht durch eine die Identität des Vorhabens wahrende Änderung oder Ergänzung der außer Vollzug gesetzten Genehmigung erledigen, ist es folgerichtig anzunehmen, dass sich der Eilantrag des Nachbarn mit dem Erlass eines Tekturbescheids ebenfalls nicht erledigt, so dass das Rechtsschutzinteresse für einen Änderungsantrag zu bejahen ist, der auf die Ablehnung des zunächst erfolgreichen Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO gerichtet ist.
  • VGH Bayern, 05.04.2012 - 15 CS 11.2628

    Antrag des beigeladenen Bauherrn auf Abänderung eines Eilbeschlusses

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2013 - 1 CS 12.2709
    Demgemäß ist der in dem genannten Beschluss des Senats vom 2. August 2007 insoweit vertretenen Auffassung, soweit ersichtlich, die obergerichtliche Rechtsprechung nicht gefolgt (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2012 -15 CS 11.2628 - juris; OVG NRW, B.v. 16.11.2012 - 2 B 1095/12 - juris).
  • VGH Bayern, 09.06.2020 - 15 CS 20.901

    Neubau eines Geschäftshauses - benachbarte landwirtschaftliche Hofstelle mit

    In diesem Fall muss es dem Antragsteller mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG möglich bleiben, weiter gegen den angegriffenen Genehmigungsbescheid - sei es formal mit oder ohne Einbeziehung des Tekturbescheids - im laufenden Beschwerdeverfahren vorzugehen, soweit er sich weiterhin in seinen Rechten verletzt sieht (ebenso OVG Bln-Bbg, B.v. 24.6.2014 - OVG 10 S 29.13 - juris Rn. 5, 6 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 - BayVBl. 2013, 344 = juris Rn. 15; für den Fall einer Antragserweiterung innerhalb offener Begründungsfrist vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2017 - 1 CS 17.1456 - unveröffentlicht).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2303/15

    Auswirkungen einer Nachtragsbaugenehmigung auf die sofortige Vollziehbarkeit der

    Deshalb ist es unerheblich, ob mit der Nachtragsgenehmigung eine im vorangegangenen einstweiligen Rechtschutzverfahren gerichtlich beanstandete Nachbarrechtsverletzung ausgeräumt wird (vgl. zur Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen durch Zurückversetzen einer Gebäudewand auf einer Länge von 6 m um 2 m Bay. VGH, Beschl. v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 -NVwZ 2013, 671 ff.; a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.6.1996 - 11 B 1276/96 - juris).

    Gleiches gilt im Ergebnis auch dann, wenn es gerade Ziel der Nachtragsgenehmigung ist, eine solche Nachbarrechtsverletzung auszuräumen (wohl ebenso Bay. VGH, Beschl. v. 22.1.2013, a. a. O.; a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.6.1996, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 15 CS 19.1906

    Zumutbarkeit von Biergartenlärm

    In der Änderung der ursprünglichen Genehmigung durch den neuen Bescheid ist ein veränderter Umstand in diesem Sinn zu sehen (BayVGH, B.v. 21.2.2007 - 15 CS 07.162 - NVwZ-RR 2007, 821 = juris Rn. 15 ff.; B.v. 2.8.2007 - 1 CS 07.801 - BayVBl 2007, 758 = juris Rn. 33; B.v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 - BayVBl. 2013, 671 = juris Rn. 14; B.v. 14.2.2019 - 15 CS 18.2487 - DVBl. 2019, 932 = juris Rn. 6 ff.).

    Da es primär Aufgabe des Beschwerdegerichts ist, retrospektiv die Richtigkeit der angefochtenen Eilentscheidung zu überprüfen, erscheint es sachgerecht, dass der Verwaltungsgerichtshof im laufenden Beschwerdeverfahren nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage nur im Rahmen der von ihm durchzuführenden Interessenbewertung bzw. Prüfung der Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs zu berücksichtigen hat, sofern diese innerhalb der Begründungsfrist eingetreten und vom Beschwerdeführer in das Beschwerdeverfahren eingeführt worden sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2013 a.a.O. juris Rn. 17; ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 14.10.2009 - OVG 6 S 33.09 - NVwZ-RR 2010, 275 = juris Rn. 8; VGH BW, B.v. 8.6.2006 - NVwZ-RR 2006, 849/850; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juli 2019, § 146 Rn. 13a, 13c; Kuhlmann in Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 146 Rn. 19; Jeromin in Gärditz, VwGO, 2. Aufl. 2018, § 146 Rn. 34; a.A. Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 29; VGH BW, B.v. 27.1.2006 - 6 S 1860/05 - NVwZ-RR 2006, 395 =juris Rn. 3 f.; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 22.10.2015 - 2 M 13/15 - juris Rn. 6; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 81 ff.; vermittelnd Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 146 Rn. 43).

  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 2 AS 16.420

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses betreffend außerschulischer

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Bindungswirkung von nach § 80 Abs. 5 VwGO ergangenen Beschlüssen (vgl. B. v. 29.1.2003 - 23 CS 02.3176 - BayVBl 2003, 405; B. v. 14.9.2006 - 25 CS 06.1474 - juris; B. v. 21.2.2007 - 15 CS 07.162 - NVwZ-RR 2007, 821; B. v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 - BayVBl 2013, 344; B. v. 11.12.2014 - 15 CS 14.1710 - juris) erledigen sich diese Beschlüsse nicht durch eine die Identität des Vorhabens wahrende Änderung oder Ergänzung der außer Vollzug gesetzten Genehmigung.

    Anders als vielleicht bei der Änderung der satzungsrechtlichen Grundlage für einen Bescheid (vgl. OVG Berlin-Bbg, B. v. 14.9.2007 - OVG 9 S 29.07 - juris) stellt ein eine Nachbarrechtverletzung korrigierender Tekturbescheid zu einer Baugenehmigung, der diese nicht aufhebt und durch eine gänzlich neue ersetzt, sondern sie lediglich in einigen Punkten modifiziert und daher nicht selbstständig ausgenutzt werden kann, keine Änderung des Streitgegenstands analog § 91 VwGO dar (vgl. BayVGH, B. v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 - BayVBl 2013, 344; OVG Berlin-Bbg, B. v. 14.3.2006 - OVG 10 S 7.05 - juris).

    Vielmehr handelt es sich um veränderte Umstände im Sinn von § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO, so dass der Antrag statthaft ist (vgl. BayVGH, B. v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 - BayVBl 2003, 344).

  • VG Regensburg, 31.10.2018 - RO 7 S 18.1322

    Erfolgreicher Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO in Bezug auf ein

    Ergeht der Änderungsbescheid erst nach der gerichtlichen Eilentscheidung und verteidigt - wie hier - der Nachbar die im Eilverfahren ergangene Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage, in die der Änderungsbescheid einbezogen wurde, in einem Verfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO, so liegt darin auch die Einbeziehung des Änderungsbescheids (so auch BayVGH, B.v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 - juris Rn. 15 - unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. B.v. 2.8.2007 - 1 CS 07.801 - juris).

    So wäre es auch umgekehrt eine reine Förmelei, einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nach einem Änderungsbescheid wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses abzulehnen, nur weil die Antragstellerin diesen (noch) nicht ausdrücklich in das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einbezogen hat (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2013 - a.a.O.).

    Da die Monatsfrist für die Begründung dieser Beschwerde (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO) nach Zustellung des Beschlusses an die Beigeladene am 17.7.2018 bereits am 17.8.2018 abgelaufen ist, konnte die Beigeladene die Tekturgenehmigung vom 17.8.2018, der Beigeladenen zugestellt mit am 20.8.2018 zur Post gegebenem Einschreiben, nicht in dieses Verfahren einbeziehen (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 11.12.2014 - 15 CS 14.1710

    Beschwerde; Abänderungsverfahren; baurechtliche Nachbarstreitigkeit; Abweichung

    Soll erreicht werden, dass von der (geänderten) Baugenehmigung Gebrauch gemacht werden darf, muss demnach ein Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO gestellt werden mit dem Ziel, dass der zunächst erfolgreiche Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt wird (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 - BayVBl 2013, 344 = juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 15 CS 18.2487

    Streit um Baugenehmigung

    Das Verwaltungsgericht weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach einer (vermittelnden) Ansicht der Bauherr jedenfalls dann, wenn die Frist zur Begründung der Beschwerde bei Erlass des Tekturbescheids bereits abgelaufen ist, nicht gehindert ist, im Hinblick auf den Tekturbescheid einen Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO zu stellen (BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 1 CS 12.2709 - VGHE 66, 1 = juris Ls 2 und Rn. 17).
  • VG Ansbach, 19.05.2022 - AN 3 S 22.01095

    Nachbaranfechtung, Erschließung, Notwegerecht für, Ausschluss eines

    Erst eine erfolgte "Tekturgenehmigung" vermag eine andere Sachlage zu begründen, da das Risiko der Genehmigungsfähigkeit der Tektur nicht auf die Antragstellerin abgewälzt werden kann (vgl. auch BayVGH, B v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 - juris Rn. 14 ff. = NVwZ 2013, 671).
  • VG München, 05.04.2017 - M 8 S7 17.1207

    Erfolgreicher Änderungsantrag nach Erlass einer Tekturgenehmigung

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Bindungswirkung von nach § 80 Abs. 5 VwGO ergangenen Beschlüssen (vgl. B.v. 29.1.2003 - 23 CS 02.3176 - BayVBl 2003, 405; B.v. 14.9.2006 - 25 CS 06.1474 - juris; B.v. 21.2.2007 - 15 CS 07.162 - NVwZ-RR 2007, 821; B.v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 - BayVBl 2013, 344; B.v.
  • VG München, 07.09.2016 - M 1 S7 16.3394

    Abänderung eines Eilbeschlusses nach verbindlicher Erklärung des Bauherrn zur

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Bindungswirkung von nach § 80 Abs. 5 VwGO ergangenen Beschlüssen (vgl. B.v. 29.1.2003 - 23 CS 02.3176 - BayVBl 2003, 405; B.v. 14.9.2006 - 25 CS 06.1474 - juris; B.v. 21.2.2007 - 15 CS 07.162 - NVwZ-RR 2007, 821; B.v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 - BayVBl 2013, 344; B.v. 11.12.2014 - 15 CS 14.1710 - juris Rn. 14) erledigen sich diese Beschlüsse nicht durch eine die Identität des Vorhabens wahrende Änderung oder Ergänzung der außer Vollzug gesetzten Genehmigung.
  • VG München, 15.05.2017 - M 8 S7 17.1704

    Antrag auf Änderung eines Beschlusses, der die aufschiebende Wirkung der Klage

  • VG München, 05.04.2017 - M 8 SN 15.4049

    Abänderung eines Eilbeschlusses zu Gunsten des Bauherrn nach Erlass einer

  • VG Hamburg, 08.03.2021 - 9 E 4562/20

    Baugenehmigung: Nachtragsgenehmigung bei einer bereits angeordneten

  • VG München, 15.05.2017 - M 8 SN 16.4985

    Abänderungsantrag des Bauherrn gegen stattgebenden Eilbeschluss nach Erlass einer

  • VG München, 31.03.2017 - M 8 S 17.1248

    Nutzungsuntersagung wegen formeller Illegalität einer Schank- und

  • VG Saarlouis, 29.03.2021 - 5 K 810/19

    Rechtswidrigkeit eines auf den Verstoß gegen eine Auflage sowie den

  • VG Ansbach, 20.09.2021 - AN 3 S 21.01480

    Tekturgenehmigung, einstweiliger Rechtsschutz nach bereits erfolgreichem

  • VG Hamburg, 08.03.2021 - 9 E 4561/20

    Änderung einer bestehenden aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs bei

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